Allgemeine Geschäftsbedingungen - Balikbayan-Service - Home of the PinoyBox

Sprache: Deutsch
Balikbayan-Service EUROPE oHG
Wülfrath: +49 2058 890 9893
Brussels: +32 2 588 0851
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Geltungsbereich u. Rechtsgrundlagen
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB, gelten für Beförderungsverträge mit Balikbayan-Service EUROPE oHG und mit verbundenen Unternehmen, nachfolgend Balikbayan-Service.
(2) Allen Verträgen liegen die Rechtsvorschriften der Europäischen Union (EU-Recht) zu Grunde, soweit durchzwingende gesetzliche Vorschriften oder schriftliche Einzelvereinbarung nichts anderes bestimmt wird.
(3) Neben diesen AGB gilt die Preisliste des Balikbayan-Service in ihrer jeweils gültigen Fassung. Sie kann im Internet unter www.bestbalikbayan.de eingesehen werden oder wird auf Verlangen kostenlos zugesendet.
(4) Soweit diese AGB in mehreren Landessprachen vorliegen gilt jeweils die deutschsprachige Fassung als verbindlich.

§2 Vertragsverhältnis, Begründung und Ausschlüsse
(1) Vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 2 kommen Beförderungsverträge durch die Übergabe von Paketen durch oder für den Absender und deren Übernahme in die Obhut des Balikbayan-Service nach Maßgabe der vorliegenden AGB zustande. Abweichende Bedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
(2) Pakete, die nachfolgend aufgeführte Bedingungen erfüllen, sind von der Beförderung durch den Balikbayan-Service ausgeschlossen. Ein Vertrag über die Beförderung solcher Pakete kommt nicht zustande. Mitarbeiter und Vertreter des Balikbayan-Service sind nicht berechtigt, Beförderungsverträge über solche Pakete zu schließen:
1. Pakete, deren Inhalt, äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches Verbot verstoßen, insbesondere gegen Ausfuhr-, Einfuhr- oder zollrechtliche Bestimmungen der EU, der Philippinen sowie von Transitländern.
2. Pakete, deren Inhalt für die Beförderung oder Lagerung besondere Einrichtungen (z.B. für temperatur-geführtes Gut), Sicherheitsvorkehrungen oder Genehmigungen erfordern oder gefahrgutrechtlichen Vorschriften unterliegen.
3. Pakete, durch deren Inhalt oder äußere Beschaffenheit Personen verletzt, infiziert, oder Sachschäden verursacht werden können.
4. Pakete mit lebenden Tieren, Tierkadavern, Körperteile oder sterbliche Überreste von Menschen.
5. Pakete mit Betäubungsmitteln oder berauschenden Mitteln.
6. Pakete mit einem tatsächlichen Wert von mehr als 1.000 €. Die Haftungsbegrenzungen gem. §6 bleiben hiervon unberührt.
7. Pakete, die Geld, Edelmetalle, Scheck- oder Kreditkarten, Telefonkarten, Wertpapiere, oder andere Zahlungsmittel enthalten.
8. Pakete, deren Empfänger auf Sanktionslisten aufgeführt sind.
(3) Entspricht ein Paket nicht den genannten Bedingungen, oder steht es in einem sonstigen Widerspruch zu diesen AGB, steht es dem Balikbayan-Service frei, die Annahme des Paketes zu verweigern oder ein bereits übergebenes Paket zurückzugeben oder für die Abholung bereitzuhalten. Das gilt auch bei Verdacht auf ausgeschlossene Güter oder andere Vertragsverstöße, wenn der Absender auf Verlangen des Balikbayan-Service Angaben dazu verweigert. Der Balikbayan-Service ist nicht zur Prüfung von Beförderungsausschlüssen gemäß §2 (2) verpflichtet, er ist jedoch bei bestehendem Verdacht zur Öffnung und Überprüfung der Pakete berechtigt.
(4) Eine Kündigung des Beförderungsvertrags durch den Absender ist nach Übergang der Sendung in die Obhut des Balikbayan-Service ausgeschlossen.

§3 Leistungen des Balikbayan-Service
(1) Der Balikbayan-Service befördert die ihm übergebenen Pakete und liefert sie an den jeweiligen Empfänger auf den Philippinen. Es steht dem Balikbayan-Service frei, inländische oder ausländische Unternehmen mit der Beförderung der Pakete zu beauftragen.
(2) Der Balikbayan-Service sichert größte Sorgfalt beim Umgang mit den Paketen zu
(3) Die Beförderung der Pakete erfolgt "von Tür zu Tür" (door-to-door). Die Pakete werden beim Absender abgeholt und bis zur angegebenen Empfängeradresse geliefert. Ausgenommen sind Adressen in besonders abgelegenen Regionen auf den Philippinnen (remote Areas), entfernte Inseln auf offener See (remote Islands), sowie politische Krisengebiete oder Gebiete mit bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Ein Hinweis auf solche Gebiete ist unserer Preisliste beigefügt.
(4) Die Pflicht zur Beförderung und Auslieferung an den Empfänger besteht nur bei Paketen, deren Beförderungsentgelt vollständig bezahlt ist.
(5) Die Einhaltung einer Lieferfrist ist nicht geschuldet.

§4 Rechte, Pflichten und Obliegenheiten des Absenders
(1) Der Absender hat seine Sendung zur vereinbarten Abholzeit zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Versand Dokument bereit zu halten. Die Packstücke müssen frei zugänglich sein, so dass sowohl Zugang als auch Abtransport ohne Überwindung von Hindernissen und ohne maschinelle Hilfe möglich ist.
(2) Dem Absender obliegt es, seine Sendung mit größter Sorgfalt so zu verpacken, dass der Inhalt vor Beschädigungen geschützt ist, und dass auch Balikbayan-Service und Dritten keine Schäden entstehen.
(3) Dem Absender obliegt die ausschließliche Verantwortung für die Innen- und Außenverpackung. Die Beförderung erfordert eine Verpackung, die das Gut u. a. vor Beanspruchungen durch automatische Sortieranlagen und mechanischen Umschlag (Fallhöhe auf Kante, Ecke oder Seite aus bis zu 50 cm) sowie vor unterschiedlichen klimatischen Bedingungen schützt und einen Zugriff auf den Inhalt ohne Spurenhinterlassung nicht zulässt. Der Absender muss prüfen, ob eine Handels-/Verkaufsverpackung diesen Anforderungen entspricht.
(4) Aufdrucke auf der Verpackung, wie z.B. die Hinweise "Vorsicht Glas" oder "oben/unten" sind unverbindlich und entlasten den Absender nicht von der Verwendung einer den Anforderungen §4 (3) entsprechenden Transportverpackung.
(5) Stark ausgebeulte Pakete oder Pakete, deren ursprüngliches Packungsvolumen deutlich überschritten ist, gelten als unsachgemäß verpackt.
(6) Der Absender hat seine Sendung ausreichend zu kennzeichnen. Sowohl Absender als auch Empfänger sind deutlich lesbar an mindestens zwei Stellen auf jedem Paket anzubringen.
(7) Der Absender hat die erforderliche Zollinhaltserklärung (Packliste) für jedes einzelne Paket vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zusammen mit dem Paket an den Balikbayan-Service zu übergeben. Der Balikbayan-Service übernimmt für den Inhalt der Sendung und dieser Dokumente keine Verantwortung. Der Absender trägt die alleinige Verantwortung und das Risiko für alle Folgen, die aus einem unzulässigen Güterversand auf die Philippinen und Verstöße gegen solche Vorschriften resultieren.

§5 Entgelt
(1) Der Absender verpflichtet sich, nach der Übergabe seiner Sendung an den Balikbayan-Service das laut Preisliste vorgesehene Entgelt zu entrichten.
(2) Das Entgelt ist bei Abholung der Pakete in bar zu entrichten, wenn nicht in Einzelfällen eine abweichende Zahlungsweise vereinbart ist. In jedem Fall ist das Entgelt für die Beförderung vor dem Eintreffen der Sendung auf den Philippinen, also vor der Auslieferung der Sendung an den jeweiligen Empfänger, vollständig zu entrichten.

§6 Haftung für Beschädigungen während des Transports
(1) Der Balikbayan-Service haftet für Verlust und Beschädigung an bedingungsgerechten Paketen sowie für schuldhafte nicht ordnungsgemäße Durchführung nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens, und nur bis zur Höchstgrenze von 300,00 €. Abweichende Haftungsbegrenzungen bedürfen der gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Schäden oder Verluste an Gegenständen, die nicht auf der Ausfuhrerklärung vermerkt sind, werden in keinem Fall anerkannt.
(2) Für zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Porzellan, Keramik etc.) wird keine Haftung übernommen. Dem Versender obliegt die Verantwortung für die bruchsichere Verpackung solcher Gegenstände.
(3) Der Balikbayan-Service ist bei unsachgemäß verpackten Sendungen von jeglicher Haftung befreit, ebenso bei Schäden, die auf Umstände zurückzuführen sind, die auch bei größter Sorgfalt nicht vermieden und deren Folgen nicht abgewendet werden können (Streik, höhere Gewalt, Beschlagnahme, etc.).
(4) Bei Verdacht auf Schäden am Inhalt, z. B. bei auffallend beschädigter Verpackung, ist dies unverzüglich, und möglichst im Beisein des Paketzustellers zum Zeitpunkt der Entgegennahme der Sendung zu dokumentieren.

§7 Unzustellbare Sendungen, unbezahlte Sendungen
(1) Der Absender ist verpflichtet, seine Pakete mit einer nach philippinischem Standard gültigen Empfängeranschrift zu kennzeichnen sowie das Beförderungsentgelt gem. §5 zu entrichten. Kosten, die aus einer unzureichend adressierten Sendung, z.B. durch Nachsendung oder andere Maßnahmen entstehen, gehen zu Lasten des Absenders. Das gleiche gilt für Kosten, die dadurch entstehen, dass Pakete nicht ausgeliefert werden können, weil deren Beförderungsentgelt noch nicht entrichtet ist.
(2) Der Absender wird umgehend informiert, wenn seine Sendung nicht zugestellt werden kann. Danach wird die Sendung höchstens 30 Tage bis zur Auslieferung oder Abholung durch den Empfänger gelagert.
(3) Pakete, die innerhalb einer angemessenen Frist nicht zugestellt werden können, werden durch den Balikbayan-Service, in der Regel in Form einer Spende an eine gemeinnützige Organisation, verwertet. Der Rücktransport zum Absender in Deutschland ist ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Entrichtung des Transportentgelts bleibt hiervon unberührt.

§8 Sonstige Bestimmungen
(1) Regelungslücken sind auf der Grundlage des anwendbaren Rechtes durch Regelungen zu schließen, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich entsprechen.
(2) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen führt nicht zur Gesamtnichtigkeit.
 
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